Innenabdichtung

Sofern eine vertikale Außenabdichtung technisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar bzw. vertretbar ist (Beispiele: Überbauungen, Nebenbebauungen, Versorgungsleitungen in bauteilnahen Außenbereich, Beeinträchtigung der Standsicherheit) kann eine Innenabdichtung gemäß den nachfolgenden Vorgaben bis zu einer Gründungstiefe des abzudichtenden Bauteils von 3,00 m hergestellt werden. Bei Gründungstiefen > 3,00 m sind Sonderlösungen zu planen. Geprüfte Innenabdichtungssysteme gem. Abs. 5.4.3 WTA Merkblatt Innenabdichtungen sind dabei prinzipiell für alle Wasserbeanspruchungsarten geeignet. Bei der Planung und Ausführung sind im Vergleich Außenabdichtung u.a. nachfolgende Besonderheiten zu beachten:

Im Vergleich zur nachträglichen Außenabdichtung bestehen Unterschiede, z.B. darin, dass der Wandquerschnitt der von innen abgedichteten Bauteile feucht bleibt. Da im Kellerbereich üblicherweise wasserbeständige Baustoffe eingesetzt werden, führt die ständige Durchfeuchtung des Wandquerschnittes bei Mauerwerk zu einer Reduktion der Druckfestigkeit, was in der Regel jedoch zu keinen Sicherheitsproblemen führt und ggf. objekt- und baustoffspezifisch überprüft werden muss. Bei einem Wandquerschnitt aus Porenbeton ist zusätzlich dessen Eignungsfähigkeit in Bezug auf die Haftzugfestigkeit zum aufzubringenden Innenabdichtungssystem zu prüfen, da ggf. bei ständiger Durchfeuchtung dessen Oberflächenbeschaffenheit verändert werden kann.

Polystrolhartschaum, Holzwolle-Leichtbauplatten, Holzschalungssteine oder ähnliche Baustoffe sind als Untergrund für eine Innenabdichtung ungeeignet.

Eine Innenabdichtung ist generell wannenartig auszuführen, dies kann z.B. auch durch den Anschluss der Innenabdichtung an wasserundurchlässige Bauteile, wie z.B. Betonbauteile mit hohem Wassereindringwiederstand (Betonplatten etc.) erfolgen.

Am oberen Abschluss und seitlich von partiellen nachträglichen Innenabdichtungen sind bei der angenommen Wasserbeanspruchung Bodenfeuchte  / nicht stauendes Sickerwasser objektspezifische Maßnahmen zu ergreifen, um kapillaren Feuchtetransport in die seitlichen bzw. oberhalb der Innenabdichtung gelegenen Wand-/Deckenbereiche zu verhindern. Dazu sind Bohrlochinjektionen gemäß WTA Merkblatt 4-10 „Injektionsverfahren mit zertifizierten Injektionsstoffen gegen kapillaren Feuchtetransport“ vorab durchzuführen. Sie sind zur Abgrenzungen der Anschlüsse partieller Abdichtungsflächen an horizontalen und vertikalen Rändern anzuordnen. Die Flächenabdichtung hat die Mauerwerksinjektion im Bereich der Bohrlochebene 15cm zu überlappen.